Wann die Grundsteuer gezahlt wird
Nach Artikel 30 des türkischen Grundsteuergesetzes wird die Steuer in zwei gleichen Raten gezahlt:
| Rate | Zahlungszeitraum |
|---|---|
| Erste Rate | In den Monaten März, April und Mai |
| Zweite Rate | Im November |
Sie können beide Raten auch zusammen im ersten Zeitraum zahlen. Die Steuer wird auf den Steuerwert der Immobilie berechnet; der Satz ist für Wohnungen, Geschäftsräume, Baugrundstücke und Land verschieden und fällt innerhalb der Grenzen von Großstadtgemeinden höher aus. Den zu zahlenden Betrag erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Wo gezahlt wird
Die Grundsteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der die Immobilie liegt. Haben Sie Immobilien in verschiedenen Bezirken, zahlen Sie die Steuer für jede an die jeweils zuständige Gemeinde. Die meisten Gemeinden nehmen die Zahlung neben der Kasse auch über ihre eigene Website entgegen.
Wenn Sie eine Immobilie neu erwerben
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, ein neues Gebäude errichten lassen oder ein Umstand eintritt, der den Steuerwert der Immobilie verändert, müssen Sie bei der Gemeinde eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Erklärung ist in dem Jahr abzugeben, in dem die Änderung eingetreten ist; liegt die Änderung in den letzten drei Monaten des Jahres, beträgt die Frist drei Monate ab dem Ereignis.
Für wen der ermäßigte Satz gilt
Nach dem Gesetz können Personen, die nachweisen, dass sie kein Einkommen haben, Rentner, deren einziges Einkommen die Rente der Sozialversicherung ist, Kriegsveteranen, Menschen mit Behinderung sowie Witwen, Witwer und Waisen von im Dienst Gefallenen den ermäßigten Satz für ihre einzige Wohnung in der Türkei in Anspruch nehmen, sofern diese brutto 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Wohnungen, die nur zu bestimmten Zeiten zur Erholung genutzt werden, etwa Ferienhäuser, fallen nicht darunter. Die Antragsbedingungen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Wenn nicht gezahlt wird
Auf eine nicht rechtzeitig gezahlte Rate wird bis zum Tag der Zahlung ein Säumniszuschlag berechnet. Wird die Schuld nicht beglichen, treibt die Gemeinde ihre Forderung nach den Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Forderungen ein.
Offizielle Quellen
Die offiziellen Quellen sind auf Türkisch.
Diese Seite dient nur der Information. Aktuelle und verbindliche Angaben finden Sie in den offiziellen Quellen.