Wann die MTV gezahlt wird
Nach Artikel 9 des türkischen Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird die Steuer Anfang Januar für das ganze Jahr festgesetzt und in zwei gleichen Raten gezahlt:
| Rate | Zahlungszeitraum |
|---|---|
| Erste Rate | Im Januar |
| Zweite Rate | Im Juli |
Ein gesonderter Steuerbescheid ergeht nicht; Sie müssen also zahlen, ohne auf einen Bescheid zu warten. Wenn Sie möchten, können Sie beide Raten im Januar zusammen zahlen.
Die Höhe der Steuer hängt von Art, Alter und Motormerkmalen des Fahrzeugs ab und wird jedes Jahr neu festgelegt. Den aktuellen Betrag können Sie mit Ihrem Kennzeichen auf der Website der türkischen Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) abfragen.
Wenn Sie im Laufe des Jahres ein Fahrzeug kaufen
Für ein Fahrzeug, das im Laufe des Jahres erstmals zugelassen wird, wird die Steuer für das ganze Jahr festgesetzt; der Teil, dessen Ratenfrist bereits verstrichen ist, wird innerhalb eines Monats ab dem Zulassungsdatum gezahlt. Wird das Fahrzeug nach den ersten sechs Monaten des Jahres zugelassen, ist nur die Steuer für das zweite Halbjahr zu zahlen.
Achten Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens darauf: Vor Verkauf und Übertragung müssen die bis dahin offenen Steuern, Säumniszuschläge und Bußgelder bezahlt sein.
Wenn nicht gezahlt wird
- Es fällt ein Säumniszuschlag an. Auf eine nicht rechtzeitig gezahlte Rate wird bis zum Tag der Zahlung ein Säumniszuschlag berechnet.
- Das Fahrzeug wird nicht zur Prüfung angenommen. Ergibt die Abfrage an der Prüfstation Steuerschulden, wird die Prüfung nicht begonnen.
- Das Fahrzeug kann nicht verkauft oder übertragen werden. Der Notar muss vor Verkauf und Übertragung den Nachweis verlangen, dass die Steuerschuld bezahlt ist.
Wo gezahlt wird
Sie können die Steuer über das Digitale Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi) der türkischen Steuerverwaltung, bei Banken, die Steuerzahlungen entgegennehmen dürfen, oder bei den Finanzämtern zahlen.
Offizielle Quellen
Die offiziellen Quellen sind auf Türkisch.
Diese Seite dient nur der Information. Aktuelle und verbindliche Angaben finden Sie in den offiziellen Quellen.