Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht
Nach Artikel 91 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes muss jeder Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen; in der Türkei heißt sie Verkehrsversicherung (trafik sigortası). Diese Versicherung deckt die Schäden, die Ihr Fahrzeug anderen zufügt; Schäden am eigenen Fahrzeug deckt sie nicht.
Die Police wird für ein Jahr ausgestellt und muss vor ihrem Ablaufdatum verlängert werden.
Wenn die Verlängerung zu spät kommt
- Die Prämie der nächsten Police steigt. Nach der Tarifverordnung werden für je 30 Tage ohne Verlängerung 5 Prozent auf die Prämie der nächsten Police aufgeschlagen; der Aufschlag beträgt höchstens 50 Prozent.
- Das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflicht wird aus dem Verkehr gezogen, und der Halter erhält ein Bußgeld.
- Das Fahrzeug wird nicht zur Prüfung angenommen. Ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflicht wird nicht geprüft.
- Bei einem Unfall zahlen Sie den Schaden selbst. Schäden, die Sie in der Zeit ohne Versicherung der Gegenseite zufügen, werden nicht von der Versicherung gedeckt.
Was für die Kasko gilt
Die Kasko ist keine Pflicht; sie ist eine freiwillige Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt. Die Police läuft meist ein Jahr, und mit ihrem Ablauf endet auch der Schutz. Wenn Sie die Verlängerung verpassen, ist Ihr Fahrzeug in den Tagen dazwischen ohne Schutz.
Da Leistungen und Preise der Kasko von Versicherer zu Versicherer verschieden sind, lohnt es sich, einige Wochen vor Ablauf der Police Angebote einzuholen; so bleibt Zeit zum Vergleichen.
So finden Sie das Ablaufdatum Ihrer Police
Das Ablaufdatum steht auf Ihrer Police. Haben Sie die Police nicht zur Hand, können Sie es mit Ihrem Kennzeichen über die Abfrageseiten des türkischen Versicherungsinformationszentrums (Sigorta Bilgi ve Gözetim Merkezi) erfahren.
Offizielle Quellen
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