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Wohngeld und Rechnungen in der Türkei

Das Wohngeld (Hausgeld, türkisch aidat) richtet sich nach dem Wirtschaftsplan, den die Wohnungseigentümer beschließen, und wird meist monatlich gezahlt. Für verspätet gezahltes Wohngeld sieht das türkische Wohnungseigentumsgesetz eine Verzugsentschädigung von 5 Prozent pro Monat vor. Bei Rechnungen steht das Fälligkeitsdatum auf jeder Rechnung.

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Wie das Wohngeld festgelegt wird

Das Geld, das in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen für die gemeinsamen Kosten eingesammelt wird, heißt im türkischen Alltag „aidat“ und entspricht dem deutschen Hausgeld. Nach dem türkischen Wohnungseigentumsgesetz (Kat Mülkiyeti Kanunu) erstellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan (işletme projesi), der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres und den Anteil jedes Wohnungseigentümers ausweist. Der Plan wird von der Eigentümerversammlung beschlossen.

Nach dem Gesetz tragen die Wohnungseigentümer, sofern sie nichts anderes vereinbart haben, die Kosten für Hausmeister, Heizer, Gärtner und Wächter zu gleichen Teilen; an Versicherung, Instandhaltung, Reparaturen und den Betriebskosten der Gemeinschaftsanlagen beteiligen sie sich im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile. Der Hinweis, eine Gemeinschaftsfläche nicht zu nutzen, ist kein gültiger Grund, den eigenen Anteil nicht zu zahlen.

Zahlungstermin und Betrag stehen in der Gemeinschaftsordnung oder im Beschluss der Eigentümerversammlung; in den meisten Häusern wird das Wohngeld monatlich gezahlt.

Wenn das Wohngeld zu spät gezahlt wird

Nach Artikel 20 dieses Gesetzes zahlt ein Wohnungseigentümer, der seinen Anteil nicht zahlt, für die Tage des Verzugs eine Verzugsentschädigung von 5 Prozent pro Monat. Der Verwalter oder die anderen Wohnungseigentümer können die Schuld einklagen und die Zwangsvollstreckung einleiten.

Die Haftung des Mieters

Auch der Mieter haftet, aber nur begrenzt. Nach Artikel 22 des Gesetzes haftet der Mieter gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer für Wohngeldschulden und Verzugsentschädigung; diese Haftung ist auf die Miete begrenzt, die er zu zahlen hat, und seine Zahlung wird von der Mietschuld abgezogen.

Damit keine Rechnung untergeht

  • Achten Sie auf das Fälligkeitsdatum. Bei Rechnungen für Strom, Wasser, Erdgas, Internet und Telefon steht das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung und kann sich in jedem Abrechnungszeitraum ändern.
  • Verspätung kostet. Auf eine verspätet gezahlte Rechnung wird eine Verzugsgebühr aufgeschlagen; häuft sich die Schuld, kann die Versorgung gesperrt werden, und für die Wiederaufnahme kann eine zusätzliche Gebühr verlangt werden.
  • Eine automatische Abbuchung (Lastschrift) erleichtert die Sache, aber Sie sollten trotzdem prüfen, ob Ihr Konto gedeckt ist und der Betrag im üblichen Rahmen liegt.
  • Notieren Sie Verträge, die sich jährlich verlängern, gesondert. Verträge, die nur einmal im Jahr bezahlt werden, vergisst man am leichtesten.

Offizielle Quellen

Die offiziellen Quellen sind auf Türkisch.

Diese Seite dient nur der Information. Aktuelle und verbindliche Angaben finden Sie in den offiziellen Quellen.

Behalten Sie Wohngeld und Rechnungen mit Boha Reminder im Blick

Sie tragen den Wohngeldtag für Ihre Immobilie einmal ein; wir erinnern Sie per E-Mail und Push-Benachrichtigung, sobald der Tag näher rückt. Gezahltes Wohngeld können Sie mit der Quittung in den Wohngeldverlauf eintragen. Das Vertragsende Ihres Internetanschlusses lässt sich im Immobilieneintrag festhalten; für weitere Rechnungen legen Sie Erinnerungen an.

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